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Urheberrecht

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Grundätzliches zum Urheberrecht

Von RA von Bommesberg, bearbeitet am 30.05.2026

Wenn man durch verschiedene Modelprofile surft, kommt man kaum daran vorbei. Irgendwo steht fast immer ein meist englischer Text dieser Art:

Any UNAUTHORIZED use of my profile, video, pictures or audio in any form or in a forum now or in the future is NOT permissible without my expressed written consent. Any act to promote or gain profit in any manner from the use of my profile, video, pictures or audio in any form is a violation of my privacy and subject to legal action.

BY WATCHING THIS: You acknowledge and agree that you shall not post, upload, publish, transmit or make available in any way content of this page, including images and recorded streamed live video.

This is intended as, and presented as, a one time, live, one view presentation only.

Penalties of Copyright Infringement: By reproducing, republishing or redistributing the work of a copyright holder without permission, you may be violating or infringing on his or her rights under the Copyright Act. The copyright holder may sue for compensation cost from $250 to $150,000 or one year in jail.

Für Deutschland ist dieser Text in dieser Form eher ungeeignet.

Nicht, weil Bilder, Videos, Livestreams oder Tonaufnahmen rechtlos wären. Ganz im Gegenteil: Solche Inhalte können urheberrechtlich, persönlichkeitsrechtlich und über das Recht am eigenen Bild geschützt sein.

Wer fremde Bilder, Screenshots, Mitschnitte, Videos oder Tonaufnahmen ohne Erlaubnis kopiert, weiterverbreitet, in Foren hochlädt, in Messenger-Gruppen teilt oder auf anderen Webseiten veröffentlicht, kann sich durchaus Ärger einhandeln.

Der englische Standardtext ist aber stark US-geprägt. Besonders die pauschalen Dollarbeträge, die Drohung mit „one year in jail“ und die Formulierung „by watching this you agree“ passen für Deutschland so nicht.

In Deutschland entsteht nicht automatisch ein zusätzlicher Vertrag, nur weil jemand ein Profil liest oder einen Stream anschaut. Gesetze gelten ohnehin. Dafür braucht es keinen magischen Profiltext. Und Schadensersatz funktioniert hier nicht nach pauschalen US-Strafbeträgen, sondern hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Möglich sind zum Beispiel Abmahnung, Unterlassung, Löschung, Auskunft, Schadensersatz oder in besonderen Fällen auch strafrechtliche Schritte. Aber pauschal passiert hier erst einmal gar nichts. Rechte müssen im Zweifel geltend gemacht werden.

Die wichtigsten Stichworte sind dabei unter anderem:

Wir sind der Meinung: Solche Rechtsbelehrungen gehören eigentlich nicht prominent ins Profil. Sie wirken oft abschreckend, international zusammenkopiert und manchmal unfreiwillig komisch.

Der bessere Weg ist: Plattformregeln nutzen, Verstöße melden, Beweise sichern und bei ernsthaften Fällen gezielt rechtlich vorgehen.

Wer trotzdem einen kurzen Rechtehinweis im Profil verwenden möchte, sollte ihn lieber nüchtern, deutsch und ohne US-Fantasiebeträge formulieren:

Alle Inhalte dieses Profils, insbesondere Fotos, Videos, Livestreams, Screenshots, Tonaufnahmen, Texte und Profilinformationen, sind urheberrechtlich und persönlichkeitsrechtlich geschützt.

Eine Speicherung, Vervielfältigung, Aufzeichnung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Plattformnutzung ist ohne meine vorherige ausdrückliche Einwilligung untersagt, soweit keine gesetzliche Erlaubnis eingreift.

Dies gilt insbesondere für Mitschnitte, Reuploads, Veröffentlichungen in Foren, sozialen Netzwerken, Messenger-Gruppen, Cloudspeichern oder auf anderen Webseiten.

Bei Verstößen behalte ich mir rechtliche Schritte vor, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Löschung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungskosten. Maßgeblich sind insbesondere §§ 15, 16, 19a, 97, 106 UrhG, §§ 22, 33 KunstUrhG/KUG, § 823 BGB sowie je nach Einzelfall §§ 201, 201a StGB.

Kurz gesagt: Der Schutz ist real. Der englische Copy-and-paste-Text ist nur der falsche Hammer für den "deutschen Nagel". 👍